Familien-Förderung

Förderung Familienurlaub

Zuschüsse für Familienurlaub

Für kinderreiche und einkommensschwächere Familien, für Alleinerziehende oder auch für Familien mit behinderten Familienangehörigen kann es Zuschüsse für die Familienerholung in einer gemeinnützigen Familienferienstätte wie dem Haus Zauberberg geben.

Förderung durch die Bundesländer

Einige Bundesländer unterstützen Familien nach eigenen Kriterien (Wohnsitzes, Einkommen, Urlaubsdauer). Nähere Auskünfte, welches Bundesland Zuschüsse für Familienurlaub gewährt, erhalten Sie im Haus Zauberberg.

Beantragung

Die Zuschüsse müssen von den Familien bei ihrem Bundesland beantragt werden. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.

Da die Kosten für einen Ferienaufenthalt durch einen »Individualzuschuss« deutlich niedriger ausfallen, lohnt sich eine Erkundigung bei der zuständigen Stelle immer.

Gemeinnützige Preise

Die günstigeren Preise für die gemeinnützige Familien- und Seniorenerholung gelten für Gäste, deren Einkommen geringer ist als die auf dem Anmeldeformular zu berechnende Einkommensgrenze.

Standardpreise

Die höheren Standardpreise gelten für die Gäste, deren Einkommen höher liegt, als die berechnente Einkommensgrenze.

Wir helfen weiter

Sollten Sie unsicher sein oder Fragen zur Berechnung haben, helfen wir vom Haus Zauberberg gerne weiter.